
Laden Sie hier Ihre Rechnung von 29.11. bis 19.12. hoch!

Teilnahmebedingungen Gewinnspiel
1. Allgemeines
Dies sind die allgemeinen Teilnahmebedingungen (nachfolgend „Teilnahmebedingungen“) für das Gewinnspiel
„Langenloiser Christmas Shopping“ (nachfolgend „das Gewinnspiel“) veranstaltet von WLL Wirtschaft Langenlois
GmbH (nachfolgend „der Veranstalter“). Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erkennen die Teilnehmer diese
Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitarbeiter und
Angehörige des Veranstalters sowie deren jeweilige Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen sind von
der Teilnahme ausgeschlossen. Alle Einkäufe, die während des Gewinnspielzeitraumes in einem Langenloiser
Langenloiser Betrieb inklusive Katastralgemeinden getätigt werden, können zur Teilnahme eingereicht werden.
Alternativ dazu werden auch Online-Einkäufe z.B. Gutscheine/Tickets in einem solchen Betrieb angenommen. Pro
Person kann eine Rechnung eingereicht werden. Der Rechnungsbetrag kann die Gesamtgewinnsumme von €
2.000,- übersteigen.
3. Gewinnspielzeitraum
Das Gewinnspiel beginnt am 28.11.2025 um 08:00 Uhr und endet am 19.12.2025 um 23:59 Uhr.
4. Teilnahme
Die Teilnahme erfolgt durch Einsendung einer Rechnung per E-Mail an office@wirtschaftlangenlois.at oder das
Hochladen dieser und Ausfüllen des Online-Formulars unter Angabe der Kontaktdaten über die Website des
Veranstalters.
5. Gewinnbenachrichtigung
Die Gewinner werden nach dem Zufallsprinzip ermittelt und persönlich bei der Ziehung am 20.12.2025 im Rahmen
des GENUSSMARKT Winter-Edition am Holzplatz in Langenlois, per Telefon oder E-Mail benachrichtigt. Die Gewinner
müssen innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung ihren Gewinn bestätigen. Andernfalls behält sich der
Veranstalter das Recht vor, einen neuen Gewinner zu ziehen.
6. Gewinne
Die Gesamtgewinnsumme beträgt € 2.000,-. Der eingereichte Rechnungsbetrag kann die Gesamtgewinnsumme
übersteigen. Bei der Ziehung werden so lange Rechnungen verdeckt gezogen, bis der Gesamtgewinnbetrag von €
2.000,- ausgeschöpft ist. Das bedeutet, bei der letzten Rechnung wird voraussichtlich nur ein Teilbetrag erstattet.
Es wird kein Maximalbetrag für die Rechnungen vorgegeben. Dh überschreitet die erste gezogene Rechnung den
Gesamtgewinnbetrag, geht die gesamte Gewinnsumme an diesen Gewinner/diese Gewinnerin. Die Auszahlung der
Gewinnsumme erfolgt per Loiser Gutschein. Die Gutscheinkarte wird mit dem genauen Gewinnbetrag aufgeladen
und an die GewinnerInnen ausgehändigt. Zusätzlich werden unter allen Einsendungen drei Mal 100 Euro in Form von
Loiser Gutscheinen verlost. Dh die bereits gezogenen Gewinner werden zurück in den Topf geworfen und können
erneut per Zufallsprinzip für den Gewinn gezogen werden.
7. Datenschutz
Der Veranstalter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer ausschließlich für die
Durchführung des Gewinnspiels. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur
Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich.
8. Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der
Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung
von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen können, es sei denn,
solche Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters zurückzuführen.
9. Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Keine Barablöse möglich. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich.
10. Kontakt
Bei Fragen oder Beschwerden in Zusammenhang mit dem Gewinnspiel wenden Sie sich bitte an
office@wirtschaftlangenlois.at oder +43 676 369 6240
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach
Teilnahmebeginn unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen
im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen treten geeignete
Regelungen, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen am nächsten kommen.
Stand: 14.11.2025
